Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Digitalisierung der Erfassung von Einzugsermächtigungen im Web
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML Webformular inkl. Speicherung der verschlüsselten, gesendeten Daten
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse und Zeitpunkt
  • Geräte-Informationen (Useragent)
  • Adressse (Anrede,Titel,Name, Vorname, strasse,nr, plz, ort, land), Telefonnummer, E-Mail, iban, kreditinstitut, bic, (evtl Adresse Kto-Inhaber: Name, Vorname, strasse,nr, plz, ort, land)
  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Heimsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürger-
service
Bürgerserviceportal
Dummy
Herzlich willkommenin Heimsheim

Dienstleistungen

Bildungskredit beantragen

Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie können ihn auch neben einer Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen.

Höhe:

  • Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro möglich
  • monatlich im Voraus
  • maximal 7.200 Euro insgesamt
  • bei Bedarf einmalig bis zu 3.600 Euro neben der monatlichen Zahlung

Art:

  • Zinsgünstiger Kredit
  • maximal 24 Monate Laufzeit
  • neben BAföG möglich

Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Eltern, Ihrer Ehegattin bzw. Ihres Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner spielt bei der Bewilligung keine Rolle. Sie müssen keine Sicherheiten nachweisen.

Achtung: Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Anders als beim BAföG handelt es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Einen Bildungskredit können Sie auch für eine Zweit- oder Folgeausbildung beantragen.

Sie können den Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch nehmen. Sie können den Bildungskredit auch noch danach erhalten, wenn Sie Ihre Ausbildung innerhalb von längstens 24 Monaten nach Bewilligung abschließen.

Es ist jederzeit eine kostenfreie Kündigung zum Monatsende möglich.

Für das Darlehen fallen vom Tag der Auszahlung an Zinsen an. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden diese gestundet.

Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat müssen Sie 120 Euro zurückzahlen. Die Kreditanstalt zieht die Rückzahlungsraten vierteljährlich am Quartalsende ein. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Wenn Sie eine erneute Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt erhalten, werden die Rückzahlungsraten gestundet.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
  • Sie betreiben eine Vollzeitausbildung.
  • Förderungsfähig sind
    • Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer Vollzeitausbildung befinden, wenn sie
      • bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
      • diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
    • Studierende, die
      • die Zwischenprüfung, das Physikum oder das Vordiplom ihres Studiengangs bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • ohne vorgegebene Zwischenprüfung, Physikum oder Vordiplom eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
      • die Vorprüfung eines Bachelor-Studiengang bestanden haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben,
      • den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben und ein Darlehen für die Fortsetzung dieses Studiengangs benötigen,
      • bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen und ein Darlehen für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang, benötigen,
      • ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.

Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beantragen.

Fordern Sie das Formular bei der zuständigen Stelle an oder füllen Sie es direkt auf den Internetseiten aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studierendenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.

Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.

Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.

Fristen

Bitte erkundigen Sie sich beim Bundesverwaltungsamt nach möglichen Fristen.

Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester
  • Zeugnis über die bestandene Vor- bzw. Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
  • wenn es keine Vor- bzw. Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
    • in Ihrem Studiengang keine Vor- bzw. Zwischenprüfung vorgesehen ist und
    • Sie bei einem Bachelor-Studiengang die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs und bei sonstigen grundständigen Studiengängen die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben (bei Credit-Pointsystem reicht in der Regel der Nachweis über 60 erbrachte Credit-Points aus)
  • Nachweis bei einem postgradualen System über ein bereits abgeschlossenes Studium
  • Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach bei Überschreiten des zwölften Hochschulsemesters
  • bei Auslandsaufenthalten:
  • Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Inlandsstudium in inhaltlichem Zusammenhang stehen
  • bei Praktikum:
    • Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)

bei Schülern zusätzlich:

  • eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
  • falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall mehrere Wochen betragen.
Das Geld erhalten Sie, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen und legitimierten Kreditvertrag an die KfW in Bonn gesandt haben.

Sonstiges

Für weitere Fragen können Sie sich an die Bildungskredit-Hotline unter 0228/99358 - 4492 wenden.

Zuständigkeit

das Bundesverwaltungsamt

Freigabevermerk

22.04.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg