Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Digitalisierung der Erfassung von Einzugsermächtigungen im Web
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML Webformular inkl. Speicherung der verschlüsselten, gesendeten Daten
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse und Zeitpunkt
  • Geräte-Informationen (Useragent)
  • Adressse (Anrede,Titel,Name, Vorname, strasse,nr, plz, ort, land), Telefonnummer, E-Mail, iban, kreditinstitut, bic, (evtl Adresse Kto-Inhaber: Name, Vorname, strasse,nr, plz, ort, land)
  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Heimsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürger-
service
Bürgerserviceportal
Dummy
Herzlich willkommenin Heimsheim

Dienstleistungen

Kraftfahrzeugsteuer zahlen

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen zugelassen. Sie müssen für jedes Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist, Steuern zahlen.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerbeträge ausstehen.

Verfahrensablauf

Zulassung und Lastschrifteinzug

Soll ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie in der zuständigen Stelle das ausgefüllte und unterschriebene Formular "SEPA-Lastschriftmandat" abgeben.

Lassen Sie die An- oder Ummeldung durch eine Vertretung (beispielsweise durch das Autohaus) vornehmen, benötigt diese für die Zulassung eine Vollmacht von Ihnen.

Steuerbescheid und Zahlung der Steuer

Nach der Zulassung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Dieser enthält die Steuernummer, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer und alle nötigen Zahlungshinweise.

Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlen.

Fahrzeugabmeldung und Steuererstattung

Endet die Steuerpflicht, etwa weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum zwischen Beginn und Abmeldung festgesetzt. Die zu viel vorausgezahlte Steuer wird Ihnen dann erstattet.

Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für die veräußernde Person zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an die erwerbende Person. Zu einer solchen Anzeige gehört neben der Mitteilung der Anschrift der erwerbenden Person auch die Bestätigung über den Empfang der Fahrzeugpapiere (siehe dazu auch Hinweise im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die erwerbende Person kann durch die Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf ihren Namen für die veräußernde Person befreiend tätig werden. Kommt die erwerbende Person dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich die bisherige Fahrzeughalterin oder der bisherige Fahrzeughalter nicht darauf berufen, dass die erwerbende Person nach den getroffenen Vereinbarungen zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet ist.

Die veräußernde Person trägt das volle Risiko der Nichtbeendigung der Steuerpflicht, wenn sie es unterlässt, die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle selbst zu übermitteln.

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Erteilen Sie hierzu ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Fristen

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.

Unterlagen

Kosten

  • Verfahrenskosten: keine
  • gegebenenfalls: Kosten für die Zulassung und An- und Ummeldung des Fahrzeuges

Sonstiges

  • Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
  • Eine Jahressteuer von mehr als 500,00 Euro kann nach vorheriger Mitteilung beim zuständigen Hauptzollamt in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.

Zuständigkeit

das Hauptzollamt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk