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DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Digitalisierung der Erfassung von Einzugsermächtigungen im Web
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Genutzte Technologien
  • HTML Webformular inkl. Speicherung der verschlüsselten, gesendeten Daten
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  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Heimsheim
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Herzlich willkommenin Heimsheim

Lebenslagen

Wirtschaftliche Not

Viele Menschen geraten aus den verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Notlage. Wenn Sie in eine solche Notlage kommen, wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Alter oder Pflegebedürftigkeit können Sie finanzielle Hilfen beantragen. Diese Hilfen können Sie erhalten, wenn Sie zu wenig Geld für Ihren Lebensunterhalt wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs haben.

Wenn Sie erwerbsfähig sind und noch nicht die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter prüfen lassen.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, können Sie sich an das Sozialamt wenden. In diesem Fall können Sie Sozialhilfe beantragen.

Dies gilt auch bei drohendem Wohnungsverlust.

Aber auch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Schulbesuch, Ihr Studium oder Ihre Ausbildung können Sie beantragen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Ebenso können Sie Leistungen beantragen, wenn Sie die angemessenen Bedürfnisse Ihrer Kinder, Ihre behinderungsbedingten angemessenen Bedürfnisse oder Ihre pflegerischen angemessenen Bedürfnisse nicht finanziell abdecken können. Auch Leistungen für weitere besondere Lebenslagen sind möglich.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arbeitsplatz verlieren und dadurch ein kleineres Einkommen haben, kann dies unter Umständen zur Verschuldung bis hin zur Insolvenz führen. Als Privatperson ist für Sie dann das Verbraucherinsolvenzverfahren wichtig. Bei der Suche nach wohnortnahen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen Ihnen die Sozialämter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Sie können finanzielle und sonstige Wohnhilfen beantragen, wenn Sie Probleme haben, die Miete einer angemessenen Wohnung zu bezahlen. Als Mieter oder Mieterin können Sie beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Oder als Eigentümerin oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses einen Lastenzuschuss erhalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.

Freigabevermerk

09.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg