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DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Digitalisierung der Erfassung von Einzugsermächtigungen im Web
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  • HTML Webformular inkl. Speicherung der verschlüsselten, gesendeten Daten
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  • Steurer-Rechnungspflichtiger (Name, Vorname)
  • Mandatsbereiche und evtl. eingegebene Kassenzeichen
  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
  • Captcha-Feld
  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Heimsheim
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Herzlich willkommenin Heimsheim

Lebenslagen

Rechtliche Betreuung

Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:

  • Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
  • Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden?
  • Was habe ich als betreuende Person für meine Eltern oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn alles zu erledigen?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden.

Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden können, erfahren Sie in dem Kapitel "Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung".

In den gleichnamigen Kapiteln erfahren Sie alles Weitere zu den wichtigsten

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht - pr aktische Hinweise für Betreuer" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zu diesem Thema an.

Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, türkisch, russisch, italienisch, griechisch, polnisch und englisch an. Sie können alle Broschüren bestellen oder herunterladen.

Freigabevermerk

11.04.2023 Justizministerium Baden-Württemberg