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DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Webformular, zur Erfassung von Einzugsermächtigungen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart
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  • Ich stimme der Abbuchung rückständiger Forderungen zum oben genannten Kassenzeichen zu
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  • Gespeichert werden zudem UserAgent + ip der Anfrage (wird mit verschlüsselt)
Ort der Verarbeitung
Deutschland, Nürnberg, Contabo-Server
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die verschlüsselten Daten werden gelöscht, sobald sie sicher durch die Gemeinde abgeholt wurden mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Der jeweilige Kunde der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

rene.schaefer@data-plan.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Heimsheim
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Lebenslagen

Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen beziehungsweise schon die Entstehung solcher Emissionen an der Quelle zu vermeiden.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden dazu folgende Bereiche geregelt:

  • genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
  • Anlagensicherheit,
  • Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen,
  • Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen
  • die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität sowie
  • die Lärmminderungsplanung.

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen , die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Umwelt hat.
Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.

Als Betreiber einer Anlage müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrer Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen.

Eine Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Vermeidung von schädlichen Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enhalten in:

  • mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
  • der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm

Freigabevermerk

29.08.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg